SPIELREGELN
Mit Reservierung des Courts, spätestens mit Betreten der Anlage erkennt jeder Mieter, Mitspieler und Besucher diese Spielregeln und die damit verbundenen Pflichten ausdrücklich an.Reservierungen von Courts kommen mündlich und schriftlich zustande. Courtreservierungen können bis spätestens 72 Stunden vor Spielbeginn von beiden Seiten kosten- und gebührenfrei storniert werden. Die Courtmiete ist jeweils vor Spielbeginn zu bezahlen.
Eine Spielstunde beträgt 60 Minuten und beginnt jeweils zur vollen Stunde. Maßgebend für Spielbeginn und -ende sind die Anlageuhren. Die Courtnutzung ist nicht übertragbar. Eine Untervermietung bzw. Weitergabe der Courts kann nur mit Zustimmung des Vermieters erfolgen. Sollten ungenutzte Courts unberechtigt bespielt werden, ist für jede angefangene Spielstunde vom Benutzer die jeweils gültige Courtmiete zu entrichten. Die Anlage haftet für den Ausfall von Nutzungs- und Spielmöglichkeiten nur, soweit sie diese zu vertreten hat.
Mieter, Mitspieler und Besucher der Anlage haben den Anweisungen der beach38º -Mitarbeiter Folge zu leisten. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Spielregeln oder gegen Anordnungen der beach38º -Mitarbeiter, die der Betriebssicherheit dienen, kann ein Verweis von der Anlage ausgesprochen werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der Courtmiete bleibt hiervon unberührt.
Die Courts sind schonend und pfleglich zu behandeln. Mieter, Mitspieler und Besucher haften für alle Beschädigungen und Verunreinigungen der Anlage und der Einrichtungsgegenstände. Für Minderjährige haftet der gesetzliche Vertreter. Die Courts sind sauber zu verlassen und nach Spielende mit den dafür bereitgestellten Geräten abzuziehen. Das Wegwerfen oder Zurücklassen von Abfall außerhalb der hierfür bereitgestellten Behälter ist nicht gestattet. Es dürfen keine Gläser, Glasflaschen, Speisen etc. auf die Spielflächen genommen werden.
Das Verstellen der Netze ist nur unter Anleitung von beach38º -Mitarbeitern erlaubt. Bälle können gegen eine Gebühr von 2 € geliehen werden. Geräte und Einrichtungen dürfen nur Ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden. Heizungs- und Beleuchtungsanlagen dürfen nur durch die beach38º -Mitarbeiter bedient werden.
Mieter, Mitspieler und Besucher der Anlage haben sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt und Andere weder gefährdet noch belästigt werden. Bei Tätlichkeiten gegen Spieler, Besucher, beach38º -Mitarbeiter oder Dritte sowie bei groben Beleidigungen erfolgt ein sofortiger Verweis von der Anlage. Die Verpflichtung zur Zahlung der Courtmiete bleibt hiervon unberührt.
Für das Wechseln der Kleidung sind die vorhandenen Umkleideräume zu benutzen. Der Zutritt zu den Umkleideräumen ist nur Mietern und Mitspielern gestattet.
Der Zutritt zu den Umkleidekabinen des benachbarten Health-Loft ist verboten. Bei widerrechtlichem Verhalten kann Hausverbot verhängt und die Kosten für die Behebung evtl. Verunreinigungen oder Schäden in Rechnung gestellt werden.
Das Anbringen von Plakaten usw. bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung.
Fundsachen sind an der Rezeption abzugeben.
Es gilt absolutes Rauchverbot im gesamten Indoor-Bereich sowie auf den Outdoor-Courts!
Tiere sind aus hygienischen Gründen auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt!
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet!
Bitte achten Sie auf Ihre Garderobe und Wertgegenstände, insbesondere auf Bargeld, Kreditkarten etc. Für den Verlust und die Beschädigung von Kleidung und anderen Gegenständen übernehmen wir keine Haftung.
Mieter, Mitspieler und Besucher nutzen die gesamte Anlage (in- und outdoor) einschließlich aller Nebenräume und -flächen auf eigene Gefahr. Dies gilt auch für Zuwege und den Parkplatz. beach38º haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für den Ersatz von Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von beach38º bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von beach38º beruhen. Eine weitergehende Haftung von beach38º auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die unbeschränkte Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt hiervon jedoch unberührt.
Stand: April 2009
Bestandteil AGB beach38° (Nutzungsbedingungen i.S.v. Abs.12.3)

